Alfred Frese - Willkommen auf meiner Homepage 


                         - Meine Meinung zum geplanten Hochwasserschutz -

 2. zur alternativen Lösung:

       - Bau eines neuen Bachbetts (östliche Umgehung):                                    Stand: 07.04.2016
                                                                                                                                                                  
Stand: 21.01.2020: - Der Preis und die Finanzierung 
                                                                                                                                                                                                   für die Umgehung wurden angepasst.         
                                                                                                                                                                   Stand: 25.02.2020: - Die Seite wurde umgestaltet.

 
 
1. Polder und östliche Umgehung werden als gleichwertig eingestuft.

 Das Unwetter vom 04.09.2011 hat zu einer tagelangen Ortsüberschwemmung in Gelting geführt. 
   
 Um bei zukünftigen Unwettern besser gerüstet zu sein, wurde eine Ingeniergemeinschaft damit beauftragt,
 einen Polder südlich des Durchlasses an der B 199 und alternativ auch eine östliche Umgehung zu planen.

 Im Ergebnis wurden letztlich beide Vorplanungen als gleichwertig eingestuft. Sowohl der Polder als auch die
 östliche Umgehung würden das Überschwemmungsereignis vom 04.09.2011 verhindern können.

Meine Anmerkung hierzu:
    - Der Polder beseitigt den Engpass an der B 199 (ein wesentlicher Faktor für die Überschwemmung) leider nicht.
             - Er wird durch den Polder unverändert weiter benutzt und bleibt problematisch.
    - Bei dem neuen Bachbettes wird dieser Engpass umgangen.
             - Er wird nur noch für das Ortswasser benötigt und ist somit unproblematisch.


 Der Verbandsvorsteher hat am 04.03.16 einige Bürger zu einer Geländebegehung eingeladen.
  - Dass für den Bau der östlichen Umgehung beanspruchte Gelände wurde vorgestellt und Probleme angesprochen.

  - Zur Zeit fließt die Geltinger Au ab dem Durchlass an der Nordstraße (B 199) in einer Verrohrung unterhalb des
    Norderholm, bis sie wieder kurz hinter der Schmiedestraße im offenen Bachbett weitergeführt wird.

                 Dieser Zustand ändert sich durch den geplanten Bau des Polders leider nicht.

   - Die Variante mit der östlichen Umgehung benötigt diese Verrohrung nicht mehr.
   - Die Au könnte dann ihren, durch die Verrohrung unter dem Norderholm unterbrochenen, naturfreundlichen Verlauf
     fortsetzen und gewunden im offenen Bachbett Richtung Ostsee weiter geführt werden.
 
 Als Folge ist dann auch eine finanzielle Förderung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinien bis zu 90 % möglich.
     - Allerdings müssen für die Inanspruchnahme dieser Förderung Bedingungen erfüllt werden.
          - In diesem Zusammenhang verweise ich auf die IG LaWa, Gelting, die sich damit auseinander gesetzt hat.

2.  Weshalb ist die Entscheidung zu Gunsten des Polders und nicht für die östlichen Umgehung ausgefallen?

2a) Die finanzielle Situation:

  Die mit der Planung beider Varianten beauftragte Ingenieurgemeinschaft hat die Gesamtkosten mit Datum vom
  21.10.2013 wie folgt dargestellt:

         -  Vorgeschätzte Kosten für den Bau des Polders:        663.813,37 €
         -  Vorgeschätzte Kosten für den Bau der Umleitung: 1.125.919,69 €

  Somit wurde der zunächst als deutlich günstiger dargestellte Polder bevorzugt und die naturfreundlichere alternative
  Lösung kam vorerst nicht zum Zuge.
    - Bezüglich der Finanzierung dieser Kosten gab es für beide Vorschläge mindestens bis zum 09.05.2016
      einen Landeszuschuss von 70 %, jedoch maximal 500 T€ und aus der Gemeindekasse bis zu 300 T€.
 
  - Bei der Ausschusswahl am 10.01.2020 teilt der Verbandsvorsitzende mit, dass das Land den be-            
      willigten Zuschuss nur noch für die Polderlösung bereitstellen wird.                                                            


     - Die Situation bei der Kostenvorschätzung hat sich inzwischen deutlich zu Gunsten der östlichen Umleitung geändert.
         - Polder: ca. 1 Million € und östliche Umleitung: ca. 1.250.000 €
          

Gegenüberstellung

Kosten vorgeschätzt

Fördermittel durch

noch von den Mitgliedern des

 

1. Vorschätzung

2. Vorschätzung

Land

Gemeinde

Wasserrahmenrichtlinie

WBV zu zahlen

Polder

      663.813,67 €

ca. 1.000.000 €*1

 500.000 €

300.000 €

                            0 €

    200.000 €

neues Bachbett

1.125.919,25 €

ca. 1.250.000 €*2

              0 €

300.000 €

  1.125.000 €

                        0 € *3

*1 Preisanhebung im Vergleich zur 1. Vorschätzung: über  50 %
*2 Preisanhebung im Vergleich zur 1. Vorschätzung: unter 12 %

*3 Bei dieser Zahlendarstellung kann die Förderung der Gemeinde von 300.000 € auf 125.000 € reduziert
    werden und die Mitglieder des WBV kommen mit 0 € davon. 

 Bei der vorgenannten Preisgegenüberstellung fehlt aber noch ein Punkt.
     - Die Kostendarstellung für die bald anstehende Sanierung der Rohrleitung unter dem Norderholm.
           - Polder und diese Verrohrung bilden eine Einheit zur Wasserabführung. Also ist es doch nur
             schlüssig, wenn die Sanierungskosten dem Polder angelastet werden. Erst recht wenn bisher keine
             Rückstellungen hierfür gebildet wurden.
           - Bei dem Bau der östlichen Umgehung wird die Rohrleitung nur noch für das Ortswasser benötigt.
                     - Sowohl preislich als auch verkehrsmäßig ergeben sich hier Vorteile für die östliche Umgehung.
                           - Dieser preisliche Vorteil wurde nicht berücksichtigt. 
                           - Warum nicht?
                           - Erst recht fraglich, weil die preisliche Differenz nur noch sehr gering ist.

 Es bleibt auch noch die Frage:
  - Wurden die Möglichkeiten zum Erhalt von Fördermitteln auch wirklich ausreichend untersucht und genutzt?

                                                                                                                                                                              
  - Herr Hans Heinrich Franke teilte bei seiner Vorstellung zur Ausschusswahl am 10.01.2020 mit, dass       
    er bereits 2016 im Ausschuss vom Wasser- und Bodenverband den Antrag gestellt hat, die Geltinger     
    Au in die Wasserrahmenrichtlinie aufnehmen zulassen, damit darüber entsprechende Fördermittel         
    aktiviert werden können.   
                                                                                                                                 
    Denn die Aufnahme der Geltinger Au in die Wasserrahmenrichtlinie ist Voraussetzung, um einen            
    Antrag auf Förderung aus diesem Topf stellen zu können.
                                                                              
                                                                                                                                                                              
   
- Dieser Antrag wurde vom Wasser- und Bodenverband abgelehnt, obwohl dem Verband keine zusätzlichen
      Kosten entstanden wären, weil die Stenderuper Au bereits vor vielen Jahren schon aufgenommen wurde
      und für das gesamte Gebiet, wozu die Stenderuper Au auch gehört, Beiträge gezahlt werden müssen.
                                                                
   - Die nicht über Zuschüsse gedeckten Baukosten haben die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbands zu
     tragen. Aber nicht zu gleichen Teilen, denn die Vorteilsnehmer tragen 80 % und die anderen Mitglieder nur 20 %.  
                                                                                                                                      
       - Das bedeutet, dass die Vorteilsnehmer bei einer Bausumme für den Polder in Höhe von 1 Million einen     
         Betrag in Höhe von 160.000,00 € aufbringen müssen. Die große Mehrzahl der anderen Mitglieder aber    
         nur 40.000 €.
           
- Bei einer anderen Förderungsmöglichkeit fallen diese Summen möglicherweise nicht an.                                                                                                                                                                                                                       

 Warum wurde der obenstehende Antrag von Herrn Franke durch den Wasser- und Bodenverband abgelehnt?          
                                                                                        
    - Mit der Ablehnung wird schließlich die Möglichkeit zur Erlangung von Fördergeldern, die 90 bis 100 %    
      der Investitionssumme abdecken könnten, einfach nicht genutzt.                                                                
         - Hier stelle ich mir diese Fragen:
              - Was ist der tatsächliche Hintergrund?
                 - Sind es wirtschaftliche Interessen?
                     - Wenn ja, mache ich darauf aufmerksam, dass die Vorteilsnehmer erneut mit einer Überflutung
                       rechnen müssen, wenn das Poldervolumen in der Planung nicht ausreichend bemessen wurde.
                          - Dies, obwohl sie 80 % der nicht durch Fördermittel gedeckten Summe bezahlt haben.
                          - ist das den Polderbefürwortern bekannt? Setzen sie sich dennoch darüber hinweg?

            - Kennen die Befürworter des Polders die Schwächen des Polders oder sehen sie nur ihre eigene
              finanzielle Situation, die ja evtl. noch geändert werden kann, wenn man denn überhaupt will?
                 - Bezüglich der Schwächen des Polders verweise ich auf die Unterseite: - Hochwasser - / - geplanter Polder -
                                       
             

  Welche Auflagen müssen erfüllt werden, um die 90 %ige Förderung zu erhalten?                               
    - Hier möchte ich noch einmal auf die IG LaWa, Gelting, verweisen, die dies zu ihrem Thema gemacht hat.   
 Die dann evtl. noch verbleibende Differenz aus Kostenvorschätzung und Fördermitteln könnte von der      
 Gemeinde aus den zugesagten 300 T€ locker bezahlt werden.

 Fest steht, für eine verrohrte Bachführung, wie sie beim Polder nach wie vor benutzt wird, gibt es dies
 90 %ige Förderung nicht.

 Die IG LaWa, Gelting, hat in Eigeninitiative und auf ihre Kosten ein anderes Ingenieurbüro damit beauf-
 tragt, die östliche Umgehung zu planen. Die Planung kommt ebenfalls zu einem positiven Ergebnis.     
 Diese Planung wurde auch bei der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren vorgestellt.                      
                                                                                                                                                                         

2b) Vor- und Nachteile des Polders bzw. der östlichen Umgehung:

 A) Das Speichervolumen durch den Polder:
     - Der Polder speichert ein Volumen von 207.000 cbm und kann darüberhinaus noch einen Teil des Speicher-
       volumen des nördlicher gelegenen Naturpolders (die Bromoy - Speicherkapazität ca. 300.000 cbm -) gemein-
       sam mit der Stenderuper Au nutzen.
 A1) Vorteile des Polders:
       - Durch die Mitbenutzung der Bromoy vergrößert sich das Speichervolumen.
       - Das im Polder gespeicherte Wasser wird abgelassen. Es muss nicht herausgepumt werden.
 A2) Nachteile des Polders:
       - Der Polder behindert die Durchschleusung des Ortswassers am Durchlass an der B 199.
       - Es kann eine Ortsüberschwemmung in den Bereichen des Süder- und Norderholms nicht aus-
         geschlossen werden.

       - Die Verkehrsbehinderung fällt im Sanierungsfall der unter dem Norderholm verlaufenden Verrohrung
         deutlich gravierender und länger aus.
       - Anteilige Beteiligung der Mitglieder des WBV an den nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten.
       
B) Das Speichervolumen der östlichen Umgehung:
    - Die östliche Umgehung nutzt den Naturpolder Bromoy (Speicherkapazität ca. 300.000 cbm) gemeinsam
      mit der Stenderuper Au. Die Stenderuper Au führt etwa 1/3 der Wassermenge der Geltinger Au.
      Durch das offene Bachbett kann auf der Umgehungsstrecke mehr Wasser aufgenommen werden, als
      dies bei der Verrohrung unter dem Norderholm der Fall ist..
B1) Vorteile der östlichen Umgehung:
      - Keine Ortsüberschwemmung. Weder im Bereich des Süder- noch im Bereich des Norderholms.
      - Es ist möglich, dass die Mitglieder des WBV wegen der möglichen besseren finanziellen Förderung nicht
        zur Kasse gebeten werden.
      - Besserer Freizeitwert durch den natürlichen Verlauf als offenes Bachbett.
      - Der bisherige Naturpolder südlich der B 199 kann teilweise mit benutzt werden.
B2) Nachteile der östlichen Umgehung:
      - im Vergleich zum Polder ist das Speichervolumen geringer.
      - Das gespeicherte Wasser muss herausgepumpt werden.