|
Meine Adresse: Alfred Frese, 24395 Gelting, Schmiedestraße 17 E-Mail: Alfred-Frese@web.de Tel.-Nr.: Mobil: 0171-3763166
Anmerkung: Ich verwende keine Cookies und bin für den Inhalt dieser Homepage verantwortlich.
Neu am 25.01.2024 - Zu den beiden Zeitungsartikeln mit den Überschriften: - Neuer Polder hat sich bewährt (vom 16.01.2024) - Neuer Polder in Gelting rettet die Ortslage (vom 21.01.2024) habe ich auf auf der Hauptseite: Hochwasser, dort auf der Unter- seite: Aktuelles, meine Meinung dargestellt. Dies deshalb, weil die Artikelüberschriften zu Irrtümern führen können und mindestens ein Haus dennoch nicht geschützt wurde. Mehr auf der vorgenannten Unterseite: Aktuelles. Neu am 10.12.23 und am 28.12.23 farbliche und textliche Veränderung zu unten stehender Ziffer 3.3: Auf der Unterseite: -Anmerkung- zur Oberseite: - Planfeststellungsverfahren - wurde meine Darstellung zur amtsseitigen Reduzierug des Auzuflusses von 390,3 l/s aus dem Jahre 2017 auf die der Planung zu Grunde liegenden ca. 380 l/s farblich deutlicher hervorgehoben und textlich ergänzt. Dies wegen der möglichen Tragweite, dass dieser angeblich überschätzte Wert aus dem Jahre 2017 keine Berücksichtigung fand und auch vor dem Hintergrund, dass kreismäßig ein neuer Posten für zu erwartende extreme Hochwassersituationen besetzt werden soll, weil man darauf angeblich nicht wirklich vorbereitet sei. (siehe Bericht in der SHZ vom 26.09.2023) Ich weise hier auch auf die Feststellung im Planfeststellungsbeschluss hin, wonach der Polder den Ort Gelting für die nächsten 100 Jahre schützt. Siehe: Planfeststellungsverfahren. Dort wird auf Seite 33, 4. Absatz behauptet:
- Damit ist der Polder nachgewiesenermaßen groß genug, ein Hochwasserereignis mit einer statistischen Wiederkehrdauer von etwa 100 Jahren ohne wesentliche Schäden für die Ortslage Gelting abzuwehren.
Meine Anmerkung hierzu: - Das oben genannte 100-jährige Ereignis rechnet aber nur mit 75 l/qm. - Siehe: Planfestellungsverfahren, dort auf der Unterseite: Anmerkungen, 4. Dimensionierung des Polders, Ziffer 2. Anwendung der Tabelle für ein 100-jähriges Ereignis. - Tatsächlich sind aber im Quellbereich 120 l/qm, im nordöstlichen Bereich 81,6 l/qm und in Höhe des Schöpfwerks Grahlenstein immerhin noch 75,1 l/qm herunter- gekommen. (Siehe Hochwasser, dort auf der Unterseite: Polderüberlauf - Ziffer 3.) Eine bildliche Darstellung ist auf der Seite: Öffentlichkeitsarbeit und dort im Weckruf 12/2020 auf der 3. und 6. Seite eingefügt.
Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Hinweisgeber aus Gelting auf den Bericht in der Zeitung über die Schaffung einer neuen Stelle für den Hochwasserschutz und auch dem SHZ für die Möglichkeit, den Artikel im Archiv nachlesen zu können. Neu: am 06.03.2023: Aktualisierung der Kosten für den Polder. 1. Vorschätzung: 663.813,67 € 2. Vorschätzung: ca. 1.000.000 € 3. Auftragsvergabe: ca. 1.400.000 € 4. Ankündigung am 05.03.2023: ca. 1.700.000 € und die Schlussrechnung (Endabrechnung) liegt noch nicht vor. Die Gesamtsumme kann also noch höher ausfallen. - Anmerkung: Auch heute (28.12.2023 !!!) habe ich noch keine Information darüber, ob die Endabrechnung vorliegt - Aus meiner Tätigkeit im Stahlbrückenbau ist dies zeitlich gesehen eher sehr unwahrscheinlich. - Wird da etwas absichtlich zurückgehalten?? - Bilden sie sich bitte ihr eigenes Urteil
- Die Auswirkungen dieser Kostensteigerung habe ich auf der Oberseite: -Hochwasser- und der Unterseite: -geplanter Polder- eingearbeitet.
18.04.2023: Ich stelle mir die Frage: Welche Rechte bzw. Ansprüche haben die sogenannten Vorteils- nehmer, wenn der Polder überläuft, obwohl das Niederschlags- volumen im Vergleich zum 04.09.2011 nicht höher ausgefallen ist? - Denn, wer zahlt schon gerne für eine unzureichende Lösung, bzw. wenn man dennoch vom Hochwasser betroffen ist und unter Wasser steht? - Letzte Änderungen auf dieser Seite zu nachstehenden Ziffern 3.2 und 3.3: Am 04.12.20, 15.09.21, 18.12.21, 06.03.23, 09.04.23, 18.04.23, 10.12.23 und 18.12.2023.
- Am 04.12.2020 habe ich einen im Team erarbeiteten alternativen Lösungsvorschlag auf der Seite: - Unser Vorschlag - zur Diskussion veröffentlicht. - Am 15.09.2021 wurde die Seite: - Aktuelles - als Unterseite zur Hauptseite: Hochwasser neu eingefügt. Letzte Aktualisierung hier am 11.12.2021. - Am 18.12.2021 habe ich die verändere Höhe der Überlaufschwelle eingefügt. - Neu: Am 01.12.2021 wurde durch die Gemeinde Gelting unter dem Titel: - Informationen/Binnen- hochwasserschutz - eine Pressemitteilung des zuständigen Wasser- und Bodenverbands wiedergegeben. Danach ist der Auftrag zum Polderbau vergeben und es gibt Veränderungen zur Finanzierung des Polders. Ich habe das auf der Oberseite: -Hochwasser- und der Unterseite: - geplanter Polder- am 05.12.2021 eingearbeitet. Ergänzung dazu am 06.03.2023, weil die Kosten mindestens auf ca. 1,7 Mio € angestiegen sind. Dies hat natürlich finanzielle Auswirkungen auf die Vorteilsnehmer und die anderen Bürger. - Als Folge stellte sich mir eine Frage, die ich obenstehend am 18.04.2023 eingefügt habe.
Nachstehende Themen werden auf der Homepage behandelt:
1. Umzug von Dortmund nach Gelting
2. Der Ort Gelting 2.1 - Strände und Ausflugsziele 2.2 - Bilder vom Ort
3. Das Binnenhochwasser vom 04.09. bis 09.09.2011 3.1 - Warum haben die Verantwortlichen den Antrag auf Aufnahme der Geltinger Au in die Wasserrahmenrichtlinie noch nicht gestellt und somit bisher die mögliche 90 %ige Förderung nicht genutzt? - es geht auch um ihr Geld . Beim geplanten Polder müssen Sie zahlen, da die bisherigen Finanzierungen (Gemeinde aktuell 500.000 € und Land ca. 840.000 €) den Stand von 90 % der Gesamtsumme (Stand 05.03.2023 ca. 1,7 Mio €) nicht annähernd erreichen. Somit sind mit Stand vom 05.03.2023 mindestens noch ca. 360.000 € von den Bürgern zu tragen. Von dieser Summe müssen die sogenannten Vorteilsnehmer satzungsgemäß den größten Anteil (ich habe 80 % in Erinnerung) übernehmen.
Bei der Umgehung müssen Sie aber möglicherweise nicht zahlen, da 90 % finanziert werden. Die letzte Vorschätzung lag bei 1,25 Mio € und ist noch um die zwischenzeitlich gestiegenen Lohn- und Materialkosten anzuheben. Sicherlich wird dabei der Gesamtpreis die Höhe von 2 Mio € nicht überschreiten. Bei diesem Betrag würden 1,8 Mio € fremdfinanziert werden und die noch verbleibenden 200.000 € können von der Gemeinde aus der Eigenbeteiligung von anfangs 300.000 € und jetzt sogar 500.000 € übernommen werden. - (Die bisherige Darstellung wurde am 09.04.23 mit Wertangaben in € verständlicher aktualisiert) -
- Bitte bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil -
- siehe: Hochwasser - Untertitel: geplanter Polder - Untertitel: neues Bachbett (östliche Umgehung)
3.2 - Meine Meinung zum geplanten Hochwasserschutz a) zum geplanten Polder - soviel schon einmal vorab: - Die Behauptung: Der Polder kann das Unwetter vom 04.09.2011 zuzüglich 10 % händeln. - wurde im Planfeststellungsbeschluss als nicht realisierbar zurück- genommen. - Wie lange war das den Verantwortlichen schon bekannt, ohne es zu korrigieren? - Auch die Anhebung der Überlaufschwelle von 3,09 mNN aus dem Jahre 2013 auf 3,11 mNN aus Dezember 2015 hat daran nichts geändert. Diese Anhebung um 2 cm bedeutet auch mehr Füllmenge im Polder. Doch die wurde nicht nach oben korrigiert. Seltsam? Oder war das erforderlich, damit wenigstens die Angabe zur Füllmenge stimmte? Anmerkung: Zu diesem Thema verweise ich auf die am 15.09.2021 neu ein- gefügte Unterseite: Aktuelles zur Oberseite: Hochwasser.
- Die geplante Überlaufschwelle entwässert in die Vorflut zwischen der Polderein- deichung und dem Durchlass an der B 199. Dies kann zur Ortsüberschwemmung führen, weil dort der Wasserstand mit Beginn des Überlaufs, in Abhängigkeit vom bisher durchgeschleusten Ortwasser, immer noch 1,81 m betragen kann. Da die jetzt auch noch durch den Polderüberlauf zugeführte Wassermenge vom Durchlass an der B 199 (DN 1100) nicht mehr aufgenommen werden kann, führt es zur Ortsüberschwemmung. Obwohl der Polder gerade das verhindern soll.
- Zukunftsweisender Hochwasserschutz sollte besser sein, zumal er möglich ist und leider mitgeteilt werden musste, dass der Polder den zugesagten 10 %igen Zuschlag nicht händeln kann. Es steht im Planfeststellungsbeschluss: Dafür ist er nicht ausgelegt. - Um bessere und zukunftsweisendere Lösungsvorzuschläge zu erarbeiten, sind in Zusammenarbeit mit einem weiteren Ortsbewohner Lösungsvorschläge in Ausarbeitung. (Wir hoffen auf weitere Teilnehmer). - Eine 1. Vorstellung sehen Sie oben unter: Unser Vorschlag - Eingefügt am 04.12.2020 -
- Der im vorgelegten Plan dargestellte Wasserstand am Durchlass an der B 199 in Höhe von 2,80 mNN ist falsch und musste nach oben korrigiert werden. - Der im vorgelegten Plan dargestellte Rohrdurchmesser von 1.000 mm für den Polderauslass ist falsch. Er wurde ohne Planeinbesserung nach- träglich auf 1.200 mm geändert. Diese gravierende Änderung wurde erst auf Nachfrage der Einwänderseite im Plan- feststellungsverfahren zugegeben.
!!! - Diese Änderung kann den Durchfluss des Ortswassers behindern. - !!! - Siehe Planfeststellungsverfahren, dort unter Ziffer 4. -
- Im Planfeststellungsverfahren wurde behauptet, bei der im Plan gemachten Angabe von ca. 3,8 cbm/s für den Auzufluss handelt es sich um einen Maxi- malwert. Dies wurde im Planfeststellungsbeschluss zurückgenommen und ca. 3,8 cbm/s durch etwa 3,8 cbm/s ersetzt.
- siehe: Hochwasser - Untertitel: Planfeststellungsverfahren, Ziffer 2.
b) zum alternativen Vorschlag: Schaffung eines neuen Bachbetts im östlichen Bereich des Ortes Gelting
3.3 - Das Planfeststellungsverfahren (neuer Beitrag zum Thema Hochwasser) einschließlich Unterseite: Anmerkungen zum Beschluss vom 24.02.2020 3.4 - Meine grobe Berechnung zum Überlauf des geplanten Polders. Eine kürzere Übersichtsseite wurde davor eingefügt.
3.5 - Öffentlichkeitsarbeit a) Weckruf 12/2020 b) Offener Brief 12-20 c) Mein Leserbrief d) Mein Flyer Seite 1 und Seite 2
4. Mein Segelschiff, eine Helmsman 34 4.1 - Bilder
|